Rehabilitation: Chance auf einen gesundheitlichen Neustart

Egal, ob nach einem Schlaganfall oder einer Tumorentfernung, nach einer Hüftoperation oder einer Sportverletzung: Viele medizinische Eingriffe erfordern im Anschluss eine umfassende Rehabilitation (kurz: Reha). Zielsetzung dieser ist eine Unterstützung der Betroffenen hinsichtlich der gesundheitlichen Genesung. Doch wie schön wäre es, die Reha mit einem Urlaub zu kombinieren? Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es und was gilt es weiterhin zu beachten? Eine Vielzahl von Fragen, die sich Patienten mit Anspruch auf eine bevorstehende Rehabilitation stellen und auf die im Folgenden Antwort gegeben wird.

Was ist das Ziel einer Rehabilitation?

Ziel einer Rehabilitation ist es, physische oder psychische Fähigkeiten eines Patienten im Anschluss an eine Erkrankung, ein Trauma oder eine Operation wiederherzustellen. Gesundheitliche Einschränkungen sollen bestmöglich reduziert werden. Die erneute Eingliederung in das Sozial- und Arbeitsleben spielt dabei eine wichtige Rolle. Des Weiteren ist die Rehabilitation ein elementarer Bestandteil des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens.

Ambulante oder stationäre Rehabilitation?

Die Frage nach einer ambulanten oder stationären Rehabilitation hängt von vielen einzelnen Faktoren ab. Diese beziehen sich auf das Ausmaß der Erkrankung sowie den motivationalen Aspekt des Patienten. Zudem nehmen die Lebensumstände und die Bewältigung alltäglicher Aufgaben eine zentrale Rolle ein.

Die berufliche Rehabilitation ist vor allem durch medizinische Maßnahmen gekennzeichnet, die der Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit dienen. Für die  praktische Umsetzung werden Betroffenen wohnortnahe Behandlungen empfohlen.

Stationäre Kuren sind dann erforderlich, wenn eine ambulante Reha aus medizinischer Sicht unzureichend ist. Patienten haben sogar die Möglichkeit, eine stationäre Behandlung mit einem Urlaub zu verknüpfen. In Bayern zum Beispiel gibt es zahlreiche Kurhotels, die beide Komponenten in Einklang bringen.

Welchen Einfluss haben Patienten auf die Wahl der Reha-Einrichtung?

Die persönlichen Wünsche bezüglich einer Reha-Einrichtung können ausschließlich berücksichtigt werden, wenn die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten der Rehabilitation aufkommt. Die Wahlfreiheit gilt nicht bei anderen Kostenträgern wie der Unfallversicherung sowie der Deutschen Rentenversicherung.

Patienten können ihrer Krankenkasse jederzeit verschiedene Reha-Einrichtungen mitteilen, die sie bevorzugen. Entscheidendes Kriterium bei der Auswahl ist natürlich der medizinische Aspekt. Damit ist gemeint, dass die Einrichtung individuell auf den Patienten abgestimmte Behandlungsmaßnahmen anbieten muss.

Darüber hinaus können Komponenten wie das Alter, die Lebenssituation oder religiöse Gründe berücksichtigt werden. Und auch die Wirtschaftlichkeit sowie der finanzielle Aspekt sind weitere wichtige Entscheidungskriterien des Kostenträgers. Mehrkosten müssen selbst getragen werden, insofern die Reha-Einrichtung zu teuer ist.

Wie kann eine Reha finanziert werden?

Die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen sind wichtige Kostenträger für Rehabilitationsmaßnahmen. Zudem können sich Betroffene bei der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Pflegeversicherung bezüglich einer Kostenübernahme informieren. Die Bundesagentur für Arbeit sowie die kommunalen Träger sind Ansprechpartner für die finanzielle Förderung einer beruflichen Reha.

Wichtig: Der Hausarzt muss die Kurmaßnahme bei dem jeweiligen Kostenträger beantragen. Nach erfolgreicher Antragstellung begleitet das Reha-Team die Patienten auf dem Weg zurück zur Gesundheit.