Alten- und Pflegeeinrichtungen
Der Betreuungsbedarf von Senioren ist ebenso individuell und vielseitig wie die Formen der Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit. Im Bereich der stationären Pflege gibt es daher unterschiedliche Formen der Altenpflege- und Betreuung. Bei dem Großteil der Einrichtungen handelt es sich um Altenheime oder Altenpflegeheime. Auch wenn diese Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch meist synonym verwendet werden, muss eine Unterscheidung getroffen werden.
Das Altenpflegeheim
Ein Altenpflegeheim ist eine Einrichtung zur stationären Pflege von Senioren. Hier sind pflegebedürftige Senioren vollstationär oder teilstationär untergebracht. Die vollstationäre Unterbringung ist sowohl als dauerhafte Pflege oder als Kurzzeitpflege möglich. Kurzzeitpflege kommt in Frage, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht gewährleistet ist. Dies kann zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder wenn die pflegende Person für kurze Zeit verhindert ist (Verhinderungspflege).
Die teilstationäre Unterbringung findet entweder als Tagespflege oder als Nachtpflege statt. Bei der Tagespflege wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer teilstationären Einrichtung gepflegt und betreut. Bei der Nachtpflege handelt es sich um eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in der Nacht. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die zu pflegende Person beim Zubettgehen oder beim Aufstehen hilfsbedürftig ist. Tagespflege und Nachtpflege finden in der Regel als Ergänzung zu einer ambulanten Pflege oder als Entlastung der pflegenden Angehörigen statt.
Gründe für die Aufnahme in ein Altenpflegeheim können sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen sein. Wenn die zu pflegende Person gesetzlich pflegeversichert ist, mindestens die Pflegestufe I in der Pflegeversicherung hat und die entsprechende Einrichtung einen Versorgungsvertrag mit der Sozialen Pflegeversicherung hat, trägt die Pflegekasse einen Teil der Pflegekosten. Um von der Sozialen Pflegeversicherung zugelassen zu werden, muss eine Einrichtung bestimmte Auflagen erfüllen. Beispielsweise muss eine bestimmte Zahl an Fachkräften für die Betreuung der Bewohner zur Verfügung stehen.
Das Altenheim
In der Fachsprache stellt das Altenheim die Zwischenstufe zwischen dem Altenpflegeheim für pflegebedürftige bis stark pflegebedürftige Senioren und dem Altenwohnheim, indem das Wohnen im Vordergrund steht, dar. In der Praxis gibt es allerdings viele Einrichtungen, die die unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen vereinen. Die Bewohner eines Altenheims sind in der Regel nur gering pflegebedürftig. Sie erhalten Unterstützung im Alltag, beispielsweise bei der Säuberung des Zimmers, und durch Speiseversorgung. In einem Altenheim steht das selbstbestimmte Leben im Vordergrund. Hauptaufgabe ist die Betreuung und Unterstützung der Senioren im Alltag, nicht die Pflege.
Das Altenwohnheim / Betreutes Wohnen
Altenwohnheime sind Einrichtungen für betreutes Wohnen im Alter. Da der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht geschützt oder normiert ist, gibt es sehr unterschiedliche Formen von Altenwohnheimen. In der Regel handelt es sich bei einem Altenwohnheim um eine Einrichtung, die Senioren die Möglichkeit gibt, in einem speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmten geschützten Bereich ein eigenständiges Leben zu gestalten. Die Bewohner eines Altenwohnheims führen in der Regel einen eigenen Haushalt und sind nur bedingt auf Unterstützung angewiesen. In einem Altenwohnheim können die Bewohner bei Bedarf jede Form der Unterstützung erhalten, beispielsweise ambulante Pflege bei einer vorübergehenden Krankheit. Für mehr Informationen über Altenwohnheime siehe -> Betreutes Wohnen.