Glossar

Cholesterin: (oder Cholesterol) ist eine von Natur aus im Körper vorkommende lebenswichtige, fetthaltige Substanz, die wichtige Aufgaben im Körper erfüllt. So wird Cholesterin für den Aufbau von Zellen sowie für den Stoffwechsel benötigt. Auch bei der Verdauung und der Bildung von Vitaminen und Hormonen spielt es eine wichtige Rolle.

Fast die gesamte täglich benötigte Menge an Cholesterin produziert der Körper selbst. Daher muss nur ein kleiner Teil über die Nahrung aufgenommen werden. Wird zu viel Cholesterin aufgenommen, erhöhen sich der Cholesterinspiegel und damit auch das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen. Das Fett lagert sich dann in den Arterien ab und führt zu Verengungen. Diese belasten das Herz und erschweren die Blutversorgung, was wiederum zu Erkrankungen der Herzkranzgefäße führen kann und lebensbedrohlich ist.

Überprüft werden kann der Cholesterinspiegel mit einem Bluttest bei einem Hausarzt. Durch eine Umstellung der Ernährung kann der erhöhte Wert wieder gesenkt werden.

Demenz: Demenz bezeichnet keine einzelne, eindeutig definierte Krankheit sondern ist der Oberbegriff für vielfältige Krankheitsbilder mit unterschiedlichen Ursachen. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um Krankheitsbilder, die von dem Verlust des Gedächtnisses und intellektueller Fähigkeiten geprägt sind. Typisch für eine Demenz-Erkrankung ist die Verschlechterung der Denkleistung, der Gedächtnisleistung, der motorischen Fähigkeiten, der Sprache und des praktischen Geschicks. Manche Betroffene reagieren hierauf mit Aggressionen, Gehemmtheit oder mit depressiven Verstimmungen. Eine Trübung des Bewusstseins gehört jedoch nicht in das Spektrum der Krankheitssymptome einer Demenz.

Aus den demenzbedingten Einschränkungen resultiert eine Einschränkung der Alltagskompetenz, da die Fähigkeit alltägliche Aufgaben auszuführen und soziale Beziehungen zu unterhalten beeinträchtigt werden. Die häufigste Form der Demenz ist die Alzheimer-Demenz (langsames Kaputtgehen von Nervenzellen in bestimmten Bereichen des Gehirns) und die Vaskuläre Demenz (Schädigung des Gehirns durch Durchblutungsstörungen im Gehirn). Geheilt werden kann Demenz nicht, Medikamente und Gedächtnistraining können den Verlauf der Krankheit aber Verzögern.

Diabetes (mellitus): (Zuckerkrankheit) ist eine chronische Erkrankung des Stoffwechsels und wird unterschieden zwischen Typ-1- und Typ-2-Diabetes. Diabetes bedeutet, dass sich der Blutzuckerspiegel dauerhaft erhöht, da entweder ein Insulinmangel oder eine Insulinresistenz vorliegt.

Typ-1-Diabetes tritt schon in der Kindheit oder Jugend auf und ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Bauchspeicheldrüse bestimmte Zellen zerstört werden, die Insulin bilden. Insulin ist ein Hormon das notwendig ist, damit der Zucker, den der Körper durch die Nahrung aufnimmt von den Zellen aufgenommen werden kann. Geschieht dies nicht, bleibt der Zucker im Blut und der Blutzuckerspiegel steigt. Betroffene müssen regelmäßig Insulin spritzen.

Typ-2-Diabetes betrifft in der Regel ältere Menschen. Hier wird zwar Insulin von der Bauchspeicheldrüse produziert, aber die Zellen, die dieses aus dem Blut aufnehmen sollen reagieren immer unempfindlicher auf das Insulin. Die Folge ist hier ebenfalls ein steigender Blutzuckerspiegel. Betroffene müssen Medikamente nehmen oder auch Insulin spritzen.

Osteoporose: (Knochenschwund) ist eine Erkrankung des Skeletts, die häufig im Alter auftritt. Frauen sind doppelt so oft betroffen wie Männer. Zu dem Krankheitsbild gehört, dass die Knochendichte abnimmt und die Knochensubstanz- und -struktur abgebaut wird. Das gesamte Skelett kann betroffen sein, besonders häufig sind aber Brüche an den Wirbeln, Hüft- und Handgelenken sowie am Becken. Oft wird die Krankheit erst durch einen Bruch festgestellt. Die Therapie kann durch Medikamente, welche helfen die Knochen zu festigen behandelt werden. Eine andere Möglichkeit sind Eingriffe, welche die Knochen stabilisieren oder ein instabiles Gelenk ersetzen. Wird Osteoporose vor dem ersten Bruch erkannt, besteht eine gute Chance, die Krankheit vollständig zu heilen.

Pflegebedürftigkeit: Laut § 14 Abs. 1 SGB XI wird Pflegebedürftigkeit wie folgt definiert:

Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.“

Mit gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen sind Verrichtungen aus den Bereichen Ernährung, Mobilität, Körperpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung gemeint. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird Betroffenen eine der drei Pflegestufen zugeteilt.

Soziale Pflegeversicherung/Pflegekasse: Die Soziale Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung wird zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Für die Soziale Pflegeversicherung besteht eine Versicherungspflicht, das heißt, alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert. Für Personen, die privat krankenversichert sind, besteht eine Pflicht zum Abschluss einer privaten Pflege-Pflichtversicherung. Ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung entsteht bei Pflegebedürftigkeit, das heißt, wenn eine Person in eine Pflegestufe eingeordnet wurde.

Verhinderungspflege: Der Begriff Verhinderungspflege bezeichnet die Pflege in einem Pflegeheim oder zuhause durch einen ambulanten Dienst, die in Anspruch genommen wird, wenn der Angehörige, der sonst die Pflege leistet, vorübergehend verhindert ist.

Vorsorge: immateriell und materiell. Unter materieller Vorsorge wird die finanzielle Absicherung, also Versicherungen verstanden. Versicherungen, die für Senioren zur Vorsorge in Frage kommen sind beispielsweise die private Pflegeversicherung oder die Sterbeversicherung.

Zu der immateriellen Vorsorge gehören gesundheitliche Vorsorge-Maßnahmen, welche oft von den Krankenkassen gefördert oder übernommen werden. Da viele Krankheiten, wenn sie früh entdeckt werden, gute Heilungschancen haben und oft auch mit einem weniger komplizierten Behandlungsablauf verbunden sind, sollte die Vorsorge nicht vernachlässigt werden. Regelmäßige Kontrollen bei Haut-, Haus-, Augen und Zahnärzten, dem Gastroenterlogen und weiteren Fachärzten sowie Schutzimpfungen gehören zu der gesundheitlichen Vorsorge.

Wellness: bedeutet zu Deutsch Wohlbefinden. Hierzu zählen Behandlungen und Methoden, die Körper, Geist und Seele gut tun sollen. Wellnessbehandlungen gibt es mittlerweile für jede Altersgruppe und in jeder Preisklasse. Sie können zuhause, in einer Praxis oder einem Hotel stattfinden. Inzwischen gibt es auch viele auf Wellness ausgelegte Kreuzfahrten, Fernreisen, Wochenendausflüge etc. Zu den Behandlungen gehören Massagen, Hautpflege, Dampfbäder, Aromatherapien sowie Entspannungstechniken wie Meditation, Yoga, Pilates oder Saunagänge. Eine Ernährungsberatung sowie Anti-Aging-Kosmetik können ebenfalls Bestandteil eines Wellness-Programms sein. Das Ziel jeglicher Wellness-Angebote ist ein verbessertes Wohlbefinden und ein damit oft verbundenes, gutes Selbstbewusstsein.