Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird von Arbeitnehmern ab dem Moment des Eintritts in die Rente bezogen. Das Rentenalter wurde von 65 auf 67 Jahre angehoben. Der Grund hierfür ist die demographische Entwicklung. Durch die Anhebung soll gewährleistet werden, dass die Leistungen der Versicherung garantiert werden können. Die Höhe der Rente ist abhängig von der Zeit, in der gearbeitet und damit in die Versicherung eingezahlt wurde. Normalerweise ist dies der Zeitraum ab der Berufsausbildung bis zu dem Beginn der Rente. Diese Arbeitszeit, auch als rentenrechtliche Zeit bezeichnet, wird auf dem Rentenkonto gutgeschrieben und bestimmt die Rente, die später bezogen wird. Es gibt, je nach monatlicher Einzahlung, Verdienst und weiteren Aspekten, unterschiedliche Mindestversicherungszeiten die erreicht werden müssen und einen Einfluss auf die Rentenhöhe nehmen. Hierbei zählt jeder Monat.

Rentenrechtliche Zeiten

Die Beitragszeiten haben einen großen Einfluss auf die Rentenhöhe. Neben den Pflichtbeiträgen der Rentenversicherung gibt es auch die Möglichkeit freiwillig gezahlter Beiträge. Zu den Pflichtbeiträgen zählen aber nicht nur die Zeiten, in der Zahlungen als Arbeitnehmer geleistet wurden, sondern zum Beispiel auch Zeiten, in denen die Kinder erzogen wurden. In dieser Zeit übernimmt der Bund die fälligen Beitragszahlungen. Pflichtbeiträge werden nicht nur während der Beschäftigung als Arbeitnehmer gezahlt, sondern auch während der Ausbildungs-, Wehrdienst oder Zivildienstzeit. Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, kann diese Zeit genauso anrechnen lassen. Das Gleiche gilt für eine Beschäftigung im Ausland oder für die Zeit, in der Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen wurde.

Beitragsfreie Zeiten

Auch die Zeiten, in denen keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt wurden, werden in die Berechnung dieser einbezogen. Manchmal sind besondere Umstände dafür verantwortlich, dass keine Beiträge gezahlt werden konnten. Diese Zeiten werden Ersatzzeiten genannt, dazu zählen Kriegsdienste, eine Gefangenschaft aber auch beispielsweise der Freiheitsentzug in der ehemaligen DDR. Ebenfalls als beitragsfreie Zeit werden Anrechnungszeiten bezeichnet. Hierunter fällt eine Arbeitsunfähigkeit, eine Schwangerschaft, genauso wie Arbeitslosigkeit jeweils zwischen dem 17. Und 25. Lebensjahr. Eine weitere solche Zeit ist die Zurechnungszeit, hier wird dem Versicherten im Fall einer Erwerbsminderung eine finanzielle Absicherung garantiert, genauso wie den Hinterbliebenen, wenn der Versicherte vor dem 60. Lebensjahr verstirbt.

Im Internet gibt es Rechner für die gesetzliche Rentenversicherung, mit denen der voraussichtliche Rentenbeitrag errechnet werden kann. Dieser kann aber immer noch durch Kürzungen und Veränderungen aufgrund neuer Gesetze verändert werden. Da die gesetzliche Rente heutzutage in einigen Fällen nicht mehr ausreicht, um den Lebensstandard ab Rentenbeginn zu halten, wird von Experten eine zusätzliche Absicherung durch eine private Rentenversicherung empfohlen. Informationen über diese Art der Rente finden Sie unter „Private Altersvorsorge“.