Hörgeräte und Implantate: Informationen zu Vor-und Nachteilen sowie Anschaffung und Kosten

In Deutschland leiden etwa 14 Millionen Menschen an Schwerhörigkeit. Dabei werden rund 500.000 der Betroffene por Jahr mit Hörhilfen versorgt. Bei den meisten Menschen lässt die Hörfähigkeit im Alter nach. Damit wird nicht nur die Kommunikation und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert, häufig führt die Schwerhörigkeit auch zu Problemen bei der Alltagsbewältigung. Da es durch die Hörbeeinträchtigung zu Orientierungsschwierigkeiten kommen kann, fallen alltägliche Tätigkeiten wie der Gang zum Supermarkt entsprechend schwerer. Zudem erhöht sich mit der Schwerhörigkeit das Sicherheitsrisiko. So entwickelt sich beispielsweise die Teilnahme am Straßenverkehr zu einer Gefahrensituation, wenn herannahende Autos oder Fahrräder überhört werden. Mit Hilfe einer Hörhilfe können diese Hörverluste in vielen Fällen wieder ausgeglichen werden.

Vor- und Nachteile gängiger Hörgerätetypen

Etwa 2,5 Millionen Menschen (vgl. Quelle) in Deutschland besitzen ein Hörgerät. Der Markt für Hörgeräte vertreibt über 2000 unterschiedliche Modelle. Als gängigste Bauformen gelten das Hinter-dem-Ohr-Hörgerät sowie das Im-Ohr-Hörgerät.

BauformVorteileNachteile
Hinter-dem-Ohr- Anpassung und Vergleich mehrerer Modelle möglich
- gute Bedienbarkeit
- lange Batterienlebensdauer
- Richtmikrofoneinsatz möglich
- Klangeinbußen (langer Schallweg)
- akustische Effekte der Ohrmuschel bleiben ungenutzt
- sichtbar
Im-Ohr- gute akustische Übertragung (kurzer Schallweg)
- akustische Effekte der Ohrmuschel werden genutzt
- hoher Tragekomfort
- kaum sichtbar
- schwierige Handhabung
- häufiger Batterienwechsel
- reparaturanfällig
- vergleichende Anpassung nicht möglich

Implantate als Alternative zu konventionellen Hörgeräten

Neben den konventionellen Hörgeräten gibt es mittlerweile auch Hörgeräte, die als Implantate getragen werden. Das am meisten verbreitete Hörgerät dieser Art ist das Colcheaimplantat. Es gibt weltweit etwa 300.000 Träger eines solchen Implantates. In Deutschland tragen rund 30.000 Personen ein Colcheaimplantat (Quelle: Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e.V., Stand: 31. Dezember 2011)

Dieses besteht aus zwei Teilen, wobei eines als Elektrode operativ in die Gehörschnecke eingesetzt wird. Der dazugehörige Sprachprozessor wird hinter dem Ohr getragen. Über ein Hochfrequenzsignal sind die beiden Geräte miteinander verbunden.

Besonders gut eignet sich das Implantat für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Fremdkörper im Gehörgang vertragen. Zu beachten ist jedoch, dass ein Implantat stets mit einer Operation verbunden ist.

Informationen zu Anschaffung und Kosten

Wer sich für ein Hörgerät oder Implantat interessiert, sollte zunächst einen HNO-Arzt aufsuchen. Dieser untersucht die Art der Schwerhörigkeit und stellt eine entsprechende Verordnung aus. Als nächstes sollte eine professionelle Beratung beim Hörgeräteakustiker folgen. Hierbei ist es wichtig, mehrere Hörgeräte auszuprobieren und zu vergleichen. Dabei sollten auch Modelle unterschiedlicher Hersteller getestet werden.

Die Kosten für ein Hörgerät betragen im Regelfall 500 bis 2500 Euro pro Ohr. Wenn gesetzlich Versicherte aus medizinischen Gründen ein Hörgerät verschrieben bekommen, werden von den Krankenkassen Festbeträge übernommen. So muss gewährleitet werden, dass eine Versorgung mit einem Hörgerät ohne Eigenleistung möglich ist.

Seit dem 1. November 2013 sind die Festbeträge noch einmal angepasst worden:

  • schwerhörige Versicherte außer an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte erhalten: 733,59 Euro
  • für an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit wird geleistet: 786,86 Euro.
  • bei einer beidohrigen Versorgung wird weiterhin für das zweite Hörgerät ein Abschlag von 20 % vorgeben

(Quelle: DSB Deutscher Schwerhörigenbund e.V., Berlin, Stand: 01.11.2013)

Hinweis: Wenn mit Hilfe des Festbetrages kein ausreichendes Hörgerät gekauft werden kann, das die Hörbehinderung auszugleichen weiss, ist es möglich, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen. Dies wurde durch das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in dem im August 2013 veröffentlichten Urteil veröffentlicht (Aktenzeichen: L 13 R 2607/10). Wichtig dabei zu wissen ist, dass Annehmlichkeiten wie etwa ein verbessertes Tragegefühl nicht zu den erstattungsfähigen Kosten gehören.

Die Kosten für die Versorgung mit einem Colcheaimplantat liegen bei rund 40.000 Euro (inkl. der Reha-Maßnahmen) und werden im Regelfall von den Krankenkassen übernommen. Kosten, die sich in Folge der Nutzung ergeben wie beispielsweise Kosten für Batterien werden ebenfalls den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. (Quelle: Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e.V.)

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