Hilfe durch Zweitmeinungsverfahren im Umgang mit Ihrer Diagnose

Was genau ist ein Zweitmeinungsverfahren und welche Vorteile bietet es?

Unerfreulicherweise haben auch heutzutage noch viele Menschen, insbesondere Senioren, mit schweren Krankheiten zu kämpfen, die nicht selten eine komplette Lebensumstellung bedeuten. Die Diagnosen lösen häufig Angst und Trauer aus. Hinzu kommt oftmals, dass Patienten über das Behandlungsvorgehen ohne ein richtiges medizinisches Verständnis und nur auf Grundlage der Meinung des behandelnden Arztes mitentscheiden sollen. Aber auch weniger gravierende Diagnosen können verwirrend und uneindeutig sein. Um genau bei diesen Fällen ein sicheres Gefühl zu bekommen und sich für die Behandlungsoption zu entscheiden, die das geringste Risiko birgt, kann ein Zweitmeinungsverfahren von großem Nutzen sein. So minimieren Sie die Gefahr einer Fehldiagnose oder vermeidbarer Operationen und werden über eventuelle Behandlungsalternativen aufgeklärt.

Ein Beispiel: Sie bekommen eine Diagnose, für die Ihr behandelnder Arzt eine Operation empfiehlt. Da diese aber sehr riskant ist, sind Sie sich nicht sicher, ob dieser Weg der richtige ist. Hier kann Ihnen eine zweite Meinung Gewissheit verschaffen oder Behandlungsalternativen aufzeigen.

Für wen kann diese Möglichkeit sinnvoll sein?

Wer sich eine zweite Expertenmeinung einholt, kann sich ein klareres Bild seiner gesundheitlichen Situation und des weiteren Vorgehens machen. Viele Patienten nutzen nach ihrem Arztbesuch das Internet, um die Diagnose besser einschätzen zu können. Dabei bedenken sie oft nicht, dass die Internetergebnisse mehr Schaden anrichten können, als dass sie unterstützen. Es sind meist subjektive Berichte von vereinzelten Betroffenen, die nicht einfach so auf ihre Situation übertragen werden können, oder sie stoßen auf absurde Horrorszenarien, die nur noch mehr Angst verbreiten. Daher ist es äußerst empfehlenswert, sich bei Bedarf eine zweite Diagnose eines weiteren Facharztes ausstellen zu lassen, um so eine wohl überlegte Entscheidung treffen zu können. Dabei ist zu beachten, dass Sie dieses Angebot sowohl bei seltenen, chronischen und sehr schwerwiegenden als auch bei mittelschweren Krankheiten gleichermaßen nutzen können.

Wie funktioniert das Zweitmeinungsverfahren?

Grundsätzlich hat jeder Patient das Recht, eine zweite Meinung einzuholen. Außerdem ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche Befunde und Berichte in Kopie auszuhändigen. Im besten Fall benachrichtigen Sie Ihren Arzt darüber, bevor Sie dann mit diesen Unterlagen einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen.

Darüber hinaus bieten auch einige Krankenkassen ein kostenloses Zweitmeinungsverfahren an, wenn Sie auch dort versichert sind. Dies gilt zum Beispiel für die IKK, die einen komplett unverbindlichen, freiwilligen und (bei Mitgliedschaft) kostenfreien Service anbietet, der Ihnen dabei aber die freie Wahl lässt, welche Arztempfehlung für Sie die sinnvollste ist. So haben Sie die Chance, durch ein zweites fachärztliches Gespräch die Behandlung besser zu verstehen, folgenreiche Behandlungsfehler zu vermeiden und sich über weitere Vorgehensweisen informieren zu lassen. Auf dieser Internetseite können Sie Genaueres über das Angebot der IKK nachlesen unter Zweitmeinungsverfahren IKK Südwest.

Statistik: Ergebnisse Zweitexpertise

Das Zweitmeinungsverfahren präzisiert meist die Erstdiagnose und ermöglicht somit zielgenauere Behandlungen.