Ausländische Pflegekräfte: Hochqualifiziertes Personal seriös über eine Arbeitsvermittlung beschäftigen

Ausländische Pflegekräfte haben bei vielen Senioren und ihren Angehörigen noch immer mit Vorurteilen zu kämpfen – zu Unrecht. Statt Sprachbarrieren und unzureichendem Fachwissen zeichnen sich ausländische Pflegekräfte vielmehr durch gute Deutschkenntnisse und eine hohe Qualifikation aus. Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis müssen auch bei der Beschäftigung von Pflegepersonal aus dem Ausland die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Hier bietet die Auswahl über eine Vermittlung zahlreiche Vorteile.

Ausländische Pflegekräfte einstellen: Worauf Sie achten sollten

Stellt eine Familie die ausländische Pflegekraft selbst ein, fungiert sie als Arbeitgeber und erhält auf Antrag von der Arbeitsagentur eine Betriebsnummer. Zudem müssen Anmeldungen bei der deutschen Meldebehörde und bei einer Krankenversicherung erfolgen. Auch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist selbstverständlich erforderlich. Kommt der Arbeitnehmer aus einem Land außerhalb der EU, sind darüber hinaus eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung nötig. Ein Touristenvisum reicht nicht aus.

Da ausgebildete Pflegekräfte aus der EU in Deutschland unter denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie deutsche Beschäftigte, gelten auch für ausländisches Pflegepersonal folgende Regelungen:

  • Es besteht ein Anspruch auf Urlaub.
  • Einhaltung des Mindestlohns der Pflegebranche. Seit dem 1. Januar 2016 beträgt der Mindestlohn im Westen 9,75 Euro pro Stunde, im Osten 9 Euro
  • Reguläre Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag. Eine Ausdehnung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn an anderen Tagen ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Bei 6 bis 9 Arbeitsstunden am Tag muss die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen. Zwischen zwei Einsätzen muss eine Ruhephase von 11 Stunden eingehalten werden.

Achtung: Selbstständigen Pflegekräften kann die gesetzeswidrige „Scheinselbstständigkeit“ vorgeworfen werden. Diese besteht dann, wenn die Pflegekraft abhängig ist, also nur einen Auftraggeber hat, denn in diesem Fall liegt ein Angestelltenverhältnis vor.

Legal und fair: Vermittlung ausländischer Pflegekräfte über eine Agentur

Im Idealfall wird die ausländische Pflegekraft über eine seriöse Agentur vermittelt. Die Agentur ist dann der Arbeitgeber, während die Pflegekraft regulär in ihrer Heimat angestellt ist, dort auch Steuern zahlt und sozialversichert ist, obwohl sie in Deutschland arbeitet. Neben der Wahrung der Legalität bietet die Anstellung über eine Vermittlung faire Arbeitsbedingungen, eine angemessene Entlohnung sowie Rechtssicherheit.

Hochqualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland: Beispiel Spanien

Ein Großteil der in Deutschland tätigen ausländischen Pflegekräfte stammt aus Osteuropa. Doch auch Westeuropa bietet hochqualifiziertes Personal, das bei der Auswahl nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Ein gutes Beispiel hierfür ist Spanien, wo der Beruf der Pflegefachkraft komplett akademisiert ist: Das Studium der Pflegewissenschaften dauert vier Jahre und vermittelt werden die gleichen Inhalte wie in Deutschland. Zudem gibt es die zweijährige Berufsausbildung zur Pflegehilfskraft. Die spanischen Pflegekräfte verfügen über die Sprachkompetenz A2 oder B2 und erhalten ihre Anerkennung in Deutschland bei den zuständigen Anerkennungsstellen der Bundesländer. Somit verfügen sie über hohe Qualifikationen, die ihnen die Arbeit in spezialisierten Pflegeeinrichtungen sowie in den Fachabteilungen von Kliniken ermöglichen.

Die Beschäftigung einer spanischen Pflegekraft ist aus den oben genannten Gründen über eine Vermittlung am unkompliziertesten. Neben dem zuständigen Sozialamt oder der Arbeitsagentur gibt es Vermittler von spanischen Pflegekräften. Interessierten Senioren und ihren Angehörigen ist zu empfehlen, sich für ein entsprechendes Beratungsgespräch an den Hausarzt, an Seniorenberatungsstellen oder an die Pflegestützpunkte des Bundeslandes zu wenden.