Wie gehen Sie am besten vor?

Wenn ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird, dann stellt dies eine besonders schwierige Situation dar. Auch wenn sie verwirrend und beängstigend sein kann, ist es wichtig, dass Sie einige rechtliche Schritte einhalten, um Ihren Angehörigen bestmöglich versorgen zu können. Trotzdem bietet es sich aber an professionelle Hilfe von Erstberatungsstellen oder psychologischen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um auch sich selbst nicht zu vergessen und die Veränderung verarbeiten zu können.

Der erste wichtige Schritt ist es den Pflegebedarf zu ermitteln. Seit 2017 wird diese Einordnung nicht mehr mithilfe der Pflegestufen, sondern nach den fünf neuen Pflegegraden, vorgenommen. Diese bieten den Vorteil, dass die (Un-)Selbstständigkeit Ihres Angehörigen betrachtet wird und nicht nur die körperliche Beeinträchtigung. Mithilfe von Pflegegradrechnern im Internet können Sie nach den Vorgaben des Begutachtungsinstrumentes NBA die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen besser einschätzen.

Ist dies geschehen, steht die Überlegung der Betreuung an: Kann die Versorgung und Pflege im Rahmen des eigenen Zuhauses durch einen Angehörigen geboten werden? Oder ist eine stationäre Betreuung von Nöten? Eine dritte Möglichkeit ist die 24H-Pflege durch eine zumeist ausländische Pflegekraft. So kann der Betroffenen Zuhause gepflegt werden und muss sich nicht umgewöhnen, ist aber dennoch optimal versorgt.

Auf Basis dieser Überlegungen folgt nun die Antragstellung auf die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Bis zur Beurteilung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kann es hilfreich sein ein Pflegetagebuch zu führen. Sie können dann die notwendigen Pflegeleistungen dokumentieren und dem Gutachter vorlegen.

An dem nun offiziell ermittelten Pflegegrad bemisst sich dann auch die Höhe der Leistungen, die Sie für die Pflege Ihres Angehörigen erhalten. Dies ist eine kurze Übersicht der staatlichen Zuschüsse zur ersten Orientierung:

Pflegegrade

Pflegegeld

Pflegesachleistung

teilstat. Pflege

vollstat. Pflege

1

125

0

0

125

2

316

689

689

770

3

545

1298

1298

1262

4

728

1612

1612

1775

5

901

1995

1995

2005

Neben der wichtigen Einstufung und Beantragung der Pflegestufe sind weitere rechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung sind gerade im Pflegefall besonders wichtig. Damit nicht die ganze Last auf Ihren Schultern liegt, zögern Sie nicht auch Aufgaben innerhalb der Familie zu verteilen. Hilfe und Unterstützung Ihrer Familie bieten in dieser schwierigen Zeit Rückhalt und entlasten.

Pflegezusatzversicherung bietet finanzielle Absicherung

Gesetzliche Krankenkassen zahlen in erster Linie ein Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen. Häufig reicht diese Summe aber nicht, um die bestmögliche Versorgung Ihres Angehörigen zu garantieren. So entsteht eine große finanzielle Lücke, die die direkten Angehörigen, wie die Kinder, schließen müssen. An dieser Stelle greift die Pflegezusatzversicherung wie die z.B. von der Deutschen Familienversicherung. Sie bietet vielerlei Vorteile wie beispielsweise die Verdreifachung der staatlichen Zuschüsse für ambulante Pflegetätigkeiten oder eine hohe Einmalzahlung bei der Einstufung in eine der Pflegestufen. Sie sichern also mit dem Abschluss der Pflegezusatzversicherung nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Angehörigen ab.